Medizinisches Personal

Haus- und Fachärzte

Teilweise ist die Versorgung von schwerstkranken, sterbenden Patienten im ambulanten Setting sehr schwierig. Viele Patienten wollen trotz sehr belastender Symptome nicht mehr in ein Krankenhaus oder in ein stationäres Hospiz. Alle Beteiligten in der Versorgung, insbesondere aber die mit den Patienten zusammenlebenden Angehörigen erleben schnell eine Überforderung.

Sollte die Versorgung aufgrund des Zeitaufwandes oder der Komplexität der Behandlung oder bestehender oder drohender Überforderung im Umfeld des Patienten zu intensiv werden, stehen wir Ihnen gerne als multiprofessionelles Team mit über zehn Jahren Erfahrung in der SAPV zur Verfügung. Die Versorgung ist 24h, sieben Tage in der Woche gewährleistet. Die Konsultation eines anderen Notdienstes außerhalb der SAPV ist nicht erforderlich.

Voraussetzungen für die Verordnung einer SAPV nach dem Muster 63 sind:
  • Mindestens eine zum Tode führende Erkrankung, mit deutlich eingeschränkter Lebenserwartung und zusätzlich
  • Mindestens ein schwerwiegendes Symptom der Erkrankung
  • Einverständnis des Patienten mit einem rein palliativen Vorgehen
  • gerne das Vorliegen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (nicht obligat notwendig)
Für verordnende Fachärzte ist die vorherige Abstimmung mit dem behandelnden Hausarzt, der eine wesentliche Bezugsperson des Patienten ist, sinnvoll, damit mit ihm zusammen entschieden werden kann, ob der Patient im SAPV versorgt werden muss.

Wir, das Palliative Care Team, wünschen ausdrücklich im Rahmen der SAPV die Kooperation und Kommunikation mit dem Hausarzt, der die Intensität dieser Kommunikation vorgibt. Der Hausarzt stellt eine wesentliche Stütze in der ambulanten Versorgung dar. Vielfach können Patienten, wenn auch nur vorübergehend nach Stabilisierung in eine weniger komplexe Versorgungsform wie z. B. AAPV entlassen werden.

Unser Team von Koordinatorinnen steht Ihnen gerne bei Rückfragen zur Indikation oder den Voraussetzungen oder bei Problemen bei der Erstellung einer Verordnung beratend zur Seite.

Des Weiteren haben wir für Sie eine Ausfüllanleitung für die SAPV Verordnung, Muster 63, als PDF-Datei hinterlegt. Wir bitten außerdem darum, die von Ihnen vorbereitete Verordnung vorab per Fax an unser Koordinationsbüro zu faxen, damit wir diese auf Vollständigkeit prüfen können.