Medizinisches Personal

Krankenhäuser

Menschen mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und zugleich begrenzter Lebenserwartung, haben häufig den Wunsch in ihrer vertrauten Umgebung (zuhause, im Altenheim oder Hospiz) leben und sterben zu können.

Hier bietet sich eine Versorgung der Patienten mittels der SAPV immer dann an, wenn bei ihnen zusätzlich eine komplexe Symptomatik vorliegt. Ein Symptomgeschehen ist in der Regel dann komplex, wenn mindestens eines der nachstehenden Kriterien erfüllt ist:
  • ausgeprägte Schmerzsymptomatik
  • ausgeprägte respiratorische / kardiale Symptomatik (z.B. Luftnot)
  • ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik (z.B. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall)
  • ausgeprägte ulzerierende / exulzerierende Wunden oder Tumore (z.B. offene Wunden)
  • ausgeprägte neurologische / psychiatrische / psychische Symptomatik (z.B. Angst, Unruhe, Krampfanfälle)
  • sonstiges komplexes Symptomgeschehen (z.B. Mixed Pain)
  • ausgeprägte urogenitale Symptomatik (z.B. ausgeprägte ulzerierende Tumoren im Genitalbereich, Versorgung von Fisteln der Niere, Beherrschung der Symptome durch Blutverlust)
Für verordnende Krankenhausärzte ist die vorherige Abstimmung mit dem behandelnden Hausarzt, der eine wesentliche Bezugsperson des Patienten ist, sinnvoll, damit mit ihm zusammen entschieden werden kann, ob der Patient im SAPV versorgt werden muss.
Krankenhausärzte können die SAPV für die ersten 7 Tage nach der Krankenhausentlassung verordnen. Die Verordnung erfolgt unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten auf der SAPV-Verordnung (Muster 63). Die Folgeverordnung kann dann über den Hausarzt oder Facharzt des Patienten ausgestellt werden.

Im Rahmen des Entlassmanagements benötigen wir eine Kopie des Entlassbriefes, aus dem wir die Erkrankungen des Patienten, seine bisherige Therapie und seine Medikation entnehmen können. Auch eine medikamentöse Versorgung des Patienten für die ersten Tage nach seiner Entlassung ist im Rahmen des Entlassmanagements möglich.

Um einen reibungslosen Ablauf der SAPV-Erstaufnahme zu gewährleisten haben wir Ihnen ein Aufnahmeformular, mit allen für uns wichtigen Informationen zu dem Patienten, zusammengestellt. Dieser Bogen kann ausgedruckt und anschließend ausgefüllt an das Koordinationsbüro gefaxt werden.

Über eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit unserem Koordinationsbüro freuen wir uns. Unsere erfahrenen Koordinatorinnen stehen Ihnen für alle weitergehenden Fragen gern zur Verfügung.

Des Weiteren haben wir für Sie eine Ausfüllanleitung für die SAPV Verordnung, Muster 63, als PDF-Datei hinterlegt. Wir bitten außerdem darum, die von Ihnen vorbereitete Verordnung vorab per Fax an unser Koordinationsbüro zu faxen, damit wir diese auf Vollständigkeit prüfen können.