Medizinisches Personal

Stationäre Hospize

Die spezielle ambulante palliative Versorgung (kurz SAPV) kann auch in stationären Hospizen verordnet werden. Voraussetzung ist, dass bei Ihrem Bewohner neben einer unheilbaren und weit fortgeschrittenen Haupterkrankung zusätzlich eine komplexe Symptomatik vorliegt, sodass eine Versorgung im Rahmen der AAPV nicht ausreicht. Ein Symptomgeschehen ist in der Regel dann komplex, wenn mindestens eines der nachstehenden Kriterien erfüllt ist:
  • ausgeprägte Schmerzsymptomatik
  • ausgeprägte respiratorische / kardiale Symptomatik (z.B. Luftnot)
  • ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik (z.B. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall)
  • ausgeprägte ulzerierende / exulzerierende Wunden oder Tumore (z.B. offene Wunden)
  • ausgeprägte neurologische / psychiatrische / psychische Symptomatik (z.B. Angst, Unruhe, Krampfanfälle)
  • sonstiges komplexes Symptomgeschehen (z.B. Mixed Pain)
  • ausgeprägte urogenitale Symptomatik (z.B. ausgeprägte ulzerierende Tumoren im Genitalbereich, Versorgung von Fisteln der Niere, Beherrschung der Symptome durch Blutverlust)
Der Hausarzt stellt in diesem Fall eine Verordnung (Muster 63) aus.

Um einen reibungslosen Ablauf der SAPV-Erstaufnahme zu gewährleisten haben wir Ihnen ein Aufnahmeformular, mit allen für uns wichtigen Informationen zu dem Patienten, zusammengestellt. Dieser Bogen kann ausgedruckt und anschließend ausgefüllt an das Koordinationsbüro gefaxt werden.

Unser Koordinationsbüro informiert Sie dann welcher Palliativarzt Ihren Bewohner versorgt und kümmert sich ebenso um die Genehmigung der SAPV und den damit verbundenen zusätzlichen Kosten durch die jeweilige Krankenkasse. Ihrer Einrichtung entstehen somit keine Kosten.

Der Palliativarzt kommt dann zur Aufnahme der SAPV Ihres Bewohners in Ihre Einrichtung und bespricht mit Ihnen und dem Bewohner den gemeinsamen Weg. Unser Palliativarzt visitiert Ihren Bewohner entsprechend seinen medizinischen und psychischen Erfordernissen. Außerdem erreichen Sie ihn über unsere 24h Rufbereitschaft an 365 Tagen im Jahr.

Besonders wichtig ist es uns, Ihren Bewohner gemeinsam mit Ihnen in seiner letzten Lebensphase bestmöglich zu begleiten!