Patienten und Angehörige

Voraussetzung der SAPV

Einen Anspruch auf die SAPV haben Patienten, die an einer nicht heilbaren und fortgeschrittenen Erkrankung leiden. Die Erkrankung ist so weit fortgeschritten, dass die Lebenserwartung begrenzt ist. Zusätzlich muss eine komplexe Symptomatik vorliegen. Ein Symptomgeschehen ist in der Regel dann komplex, wenn mindestens eines der nachstehenden Kriterien erfüllt ist:
  • ausgeprägte Schmerzsymptomatik
  • ausgeprägte respiratorische / kardiale Symptomatik (z.B. Luftnot)
  • ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik (z.B. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall)
  • ausgeprägte ulzerierende / exulzerierende Wunden oder Tumore (z.B. offene Wunden)
  • ausgeprägte neurologische / psychiatrische / psychische Symptomatik (z.B. Angst, Unruhe, Krampfanfälle)
  • sonstiges komplexes Symptomgeschehen (z.B. Mixed Pain)
  • ausgeprägte urogenitale Symptomatik (z.B. ausgeprägte ulzerierende Tumoren im Genitalbereich, Versorgung von Fisteln der Niere, Beherrschung der Symptome durch Blutverlust)
Da eine Heilung leider nicht mehr möglich ist, richten sich die medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Maßnahmen darauf aus, vorhandene Symptome individuell zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern.

 

Was tun?

Der Patient kann telefonisch in unserem Koordinationsbüro angemeldet werden. Dies kann durch den Patienten selbst, durch An- und Zugehörige, durch Pflegekräfte ambulanter Pflegedienste, in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe und in stationären Hospizen sowie den Hausarzt oder Facharzt oder durch das behandelnde Krankenhaus erfolgen.

Damit wir als Palliative Care Team tätig werden können, benötigen wir eine Verordnung (Muster 63) vom Hausarzt, Facharzt oder Krankenhaus.
Außerdem benötigen wir folgende Informationen vorab:
  • persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Krankenkasse)
  • Diagnose (Arztbrief)
  • Symptomatik
  • Kontaktdaten
Alle weiteren Informationen und insbesondere Ihre Fragen besprechen wir gerne in einem persönlichen Telefonat.